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   OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14   

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https://dejure.org/2014,30737
OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14 (https://dejure.org/2014,30737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.04.2014 - 18 WF 75/14 (https://dejure.org/2014,30737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. April 2014 - 18 WF 75/14 (https://dejure.org/2014,30737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Unterhaltsstufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Unterhaltsstufenklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 254
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Unterhaltsstufenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14
    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270 ) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97

    Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14
    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270 ) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14
    Demnach könne weder die Entscheidung über die PKH zur Verteidigung gegen eine Stufenklage hinsichtlich des Zahlungsantrags bis zur Bezifferung zurückgestellt werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1017 ) noch könne die PKH für die Auskunftsstufe bei bestehender Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen den Zahlungsanspruch versagt werden (vgl. Zimmermann RN 292 und MüKo-Motzer a.a.O.).
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